Weltkulturerbe Dom und St. Michael zu Hildesheim

Der Dom und die ehem. Benediktinerklosterkirche St. Michael in Hildesheim sind als außergewöhnliche Zeugnisse der sakralen Kunst der Romanik in die Liste des Welterbes aufgenommen worden. Damit wurden sie unter den Schutz der gesamten Menschheit gestellt.

Diese Auszeichnung wurde verliehen, weil nach Einschätzung der Fachgutachter bei ICOMOS - dem Internationalen Rat für Denkmalpflege - drei der Auswahlkriterien auf die beiden Hildesheimer Kirchen besonders zutreffen:

  1. Dom und St. Michael stellen "eine einzigartige künstlerische Leistung" dar. Dieses Kriterium gilt vor allem für die Bronzegüsse Bischof Bernwards im Dom und die bemalte Decke von St. Michael.
  2. Die beiden Kirchenbauten übten "großen Einfluss ... auf die Entwicklung der Architektur" aus. Dies trifft in besonderer Weise auf St. Michael zu.
  3. Die Kirchen legen "ein außergewöhnliches Zeugnis von einer untergegangenen Kultur" ab. Die beiden Baudenkmäler und die zu ihnen gehörende Ausstattung vermitteln heute unter allen, die hier noch in Frage kämen, den umfassendsten und unmittelbarsten Zugang zum Verständnis der Einrichtung romanischer Kirchen im christlichen Abendland.

Die von ICOMOS besonders gewürdigten Kunstschätze stehen in sehr engem Zusammenhang zu Bischof Bernward (ca. 960 - 1022).

UNESCO