1972 wurde von der Generalkonferenz der UNESCO die "Internationale Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt" verabschiedet. Ihre vorrangige Aufgabe besteht darin, das natürliche und kulturelle Erbe der Welt genau zu bestimmen und eine Liste derjenigen Objekte zu erstellen, die von solch außergewöhnlichem Interesse und Wert sind, dass ihr Schutz in der Verantwortlichkeit der ganzen Menschheit liegt. Ziel der Konvention ist es daher, die Zusammenarbeit zwischen allen Menschen und Völkern zu fördern und einen wirksamen Beitrag zu diesem Schutz zu leisten.

Mit der Unterzeichnung der Konvention verpflichtet sich jedes Land dazu, die innerhalb seiner Landesgrenzen gelegenen Denkmäler von außergewöhnlicher, weltweiter Bedeutung zu schützen und zu erhalten. Als Gegenleistung bekommen die Mitgliedstaaten der UNESCO Fachberatung zur Erhaltung ihrer Denkmäler, die Entwicklungsländer auch finanzielle Hilfen. Die Aufnahme nationaler Denkmäler in die Welterbeliste trägt im Sinne der Sonderorganisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO) zur Förderung internationaler Zusammenarbeit zwischen den Völkern bei.

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